Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a
des Bürgerlichen Gesetzbuchs des Reiseveranstalters Holger Thewis
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine
Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle
EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen
Holger Thewis, Davidisstr. 39, 44143 Dortmund trägt die volle Verantwortung für
die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das
Unternehmen Holger Thewis über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für
die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise
inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner
Insolvenz. Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der
Richtlinie (EU) 2015/2302: RICHTLINIE (EU) 2015/2302
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die
Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung
aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer
Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem
Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist
und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person
übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten
(zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag
ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor
Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des
Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.
Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält,
hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden
Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag
zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer
der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises
erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche
Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die
Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine
Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der
Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten,
beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme
bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen
Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag
zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der
Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem
Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der
Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten
(in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht Kündigung), wenn
Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche
Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen
hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz,
wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in
Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in einigen Mitgliedstaaten
des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz
des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach
Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der
Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Holger Thewis, Davidisstr.39, 44143 Dortmund hat eine Insolvenzabsicherung
mit KAERA Industrie- und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Industriestr. 4-6, 61440
Oberursel, 06172 99761-0, info@kaera-makler.de bei der Zurich Insurance plc.
Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt a.
Main., Telefon: 069-71150 abgeschlossen. Die Reisenden können diese
Einrichtung kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von
Holger Thewis, Davidisstr.39, 44143 Dortmund verweigert werden.
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